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Auf dieser Seite finden Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen
„G“ erhebliche
Gehbehinderung
Merkzeichen
„aG“ außergewöhnliche
Gehbehinderung
Merkzeichen
„B“ Notwendigkeit ständiger
Begleitung
Merkzeichen
„H“ Hilflosigkeit
Merkzeichen
„RF“ Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht
Merkzeichen
„Bl“ Blindheit
Merkzeichen:„1. Klasse“
Benutzung der 1. Wagenklasse
Dieses Merkzeichen wird nicht mehr vergeben.
Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB
(Quelle: www.deutschebahn.com )
Aktualisiert am: 22.09.11